Montag, 21 Mai 2018 14:02

Frau Wille-Lindae

Sehr freundliche und kompetente Beratung. Zu loben sind die fairen Preise der Immobilien. Das zeugt vom Sachverstand bei der Immobilienbewertung. Von Frank Immobilien können Sie wirklich beruhigt kaufen und verkaufen!

 

Sonntag, 15 April 2018 13:43

Interessent Herr Herbert

Professionelle und freundliche Dienstleistung. Gute Erreichbarkeit.

Montag, 02 April 2018 13:09

Verkäufer Fam. Dreischner

Danke nochmals für die freundliche, ehrliche und professionelle Unterstützung vom 1.Gespräch bis zur Schlüsselübergabe! Gerne wieder!

 

Eine solide Altersvorsorge ist für die meisten Menschen wesentlich. Wer noch dazu über ein eigenes Haus oder eine Wohnung verfügt, die abbezahlt und schuldenfrei sind, hat sehr gute Grundlagen für einen angenehmen Lebensabend. Voraussetzung dabei ist das Freiwerden des in der Immobilie gebundenen Kapitals. Es steht nur dann zur Verfügung, wenn es liquide (flüssig) gemacht wird. Immorenten beziehungsweise Umkehrhypotheken bieten hier eine ideale Option. Sie ermöglichen die Altersabsicherung in Form einer konstanten Rente und erlauben dabei gleichzeitig den Verbleib im gewohnten Zuhause.

  1. Definition Immobilienrente
  2. Fünf Modelle der Verrentung von Immobilien
  3. Die Umkehrhypothek
  4. Leibrenten und Zeitrenten
  5. Unterscheidung Leibrente und umgekehrte Hypothek
  6. Rechtsunterschiede zwischen Umkehrhypotheken und Leibrenten
  7. Für wen ist die Immobilienverrentung geeignet
  8. Voraussetzungen der Immobilie für eine Immobilienverrentung
  9. Die Berechnung von Immobilienrenten
  10. Die Vorteile der Immoverrentung
  11. Die Nachteile der Immobilienverrentung
  12. Die richtige Vorgehensweise

1. Definition Immobilienrente

Die Immobilien- oder Immorente in ihrer Funktion als Hausverkauf auf Rentenbasis sind zwei umgangssprachliche Begriffe für ein Finanzdienstleistungsprodukt, das ursprünglich aus den USA stammt. Dort wird das beliebte Kreditmodell als „Reverse Mortgage“ (umgekehrte Hypothek) bezeichnet. Diese Übersetzung ist im deutschsprachigen Raum eher verwirrend, weil der Zusammenhang zwischen der deutschen Bedeutung einer Hypothek und dem Kreditvertrag im Sinne einer Immobilienverrentung nicht unmittelbar ersichtlich ist. Durchgesetzt haben sich die meist synonym verwendeten Begriffe Immobilienrenten und Umkehrhypotheken, wobei die umgekehrte Hypothek genau genommen eine Variante der Immobilienrenten darstellt.

2. Fünf Modelle der Verrentung von Immobilien

  1. Bei klassischen Immobilienrenten verfügen Sie über ein Haus oder eine Wohnung, die sie gerne weiterhin bewohnen wollen. Sie verkaufen das Objekt, erhalten allerdings den Ertrag nicht ausbezahlt. Stattdessen wird Ihnen das Geld zeitlebens in Form einer zusätzlichen Rente gezahlt.
  2. Bei abgekürzten Immorenten erhalten Sie die monatlichen Raten für einen begrenzten Zeitraum, der vorab festgelegt wird.
  3. Die kombinierte Version sieht eine Einmalzahlung in Kombination mit monatlichen Zahlungen vor.
  4. Wenn Sie sich für den Barwertausgleich entscheiden bekommen Sie bei lebenslangem Wohnrecht eine Einmalzahlung.
  5. Der Rückmietkauf bietet Ihnen eine Einmalzahlung, die mit einem lebenslang bestehenden Mietvertrag verbunden ist, für den es jedoch keine Kündigungsmöglichkeit gibt.

3. Die Umkehrhypothek

Das Konzept ist dem eines Kreditvertrags vergleichbar. Sie erhalten für Ihr Haus einen Kredit, der Ihnen in monatlichen Raten oder als Einmalbetrag ausbezahlt wird. Sie müssen diesen Kredit nicht tilgen und auch keine Zinsen dafür zahlen. Stattdessen erfolgt die Abzahlung durch Ihr Haus, in dem sie ein lebenslanges Wohnrecht haben. Als Sicherheit gilt die Grundschuld, die verbrieft ist. Das Risiko eines eventuellen Wertverlustes Ihres Objektes liegt beim Kreditgeber.

4. Leibrenten und Zeitrenten

Leibrenten bezeichnen grundsätzlich alle Formen von wiederkehrenden Rentenzahlungen. In der Regel ist dies der Fall bis zum Tod der empfangsberechtigten Person. In Bezug auf Wohneigentum ist mit einer Immobilienleibrente eine lebenslange Zusatzrente gemeint, die aus dem Immobilienwert berechnet wird. Mit ihr ist gleichzeitig ein gleich lange währendes Wohnrecht verbunden, das im Grundbuch festgehalten wird. Die Zeitrente entspricht inhaltlich der Leibrente, ist aber nicht abhängig vom Leben der vertraglich verbundenen Personen. Sie ist auf einen festen Zeitpunkt terminiert und geht bei einem vorzeitigen Todesfall auf die Erben über.

5. Unterscheidung Leibrente und umgekehrte Hypothek

Für beide gilt zunächst als Gemeinsamkeit der Verbleib des Besitzers im bisherigen Haus bis ans Lebensende. Weiterhin ist ein Hausverkauf auf Rentenbasis verbunden mit einer Kapitalfreisetzung noch zu Lebzeiten des Eigentümers. Umgekehrte Hypotheken zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität bei den Zahlungsmodalitäten aus. Hierbei sind ein einmaliger Geldbetrag, eine lebenslange monatliche Rentenzahlung und eine Rente mit zeitlicher Befristung gleichermaßen möglich. Bei Leibrenten hingegen sind Einmalzahlungen nicht vorgesehen. In seltenen Fällen ist jedoch auch eine einmalige Zahlung denkbar, etwa im Falle einer noch bestehenden Restschuld, bei der eine vollständige Entschuldung gewünscht wird.

6. Rechtsunterschiede zwischen Umkehrhypotheken und Leibrenten

Bei der umgekehrten Hypothek besteht ein Kreditvertrag, der nicht mit einem Wechsel des Eigentümers verbunden ist. Sie sind weiterhin der Eigentümer Ihres Hauses und damit auch zuständig für die Fortführung der Übernahme von laufenden Kosten. Ihr Darlehensgeber hat Ihr Objekt als Sicherheit und wird entsprechend im Grundbuch eingetragen. Nach Ihrem Tod gehört Ihr Haus dem Kreditgeber oder es erfolgt eine Kredittilgung durch den Immobilienverkauf. Bei der Leibrente hingegen ist der Zeitpunkt des Hausverkaufs identisch mit dem Wechsel des Eigentümers. Sie erhalten ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht, das im Grundbuch vermerkt wird. Für mit dem Haus verbundene Kosten, beispielsweise eine erforderliche Sanierung, ist hingegen der neue Besitzer zuständig.

7. Für wen ist die Immobilienverrentung geeignet

Immorenten zur Altersabsicherung, beispielsweise in Rudow in Berlin, eignen sich für Menschen ab etwa 65 Jahren, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. In der Regel besteht das Bedürfnis, zeitlebens in den bisherigen vier Wänden wohnen zu bleiben. Sollten Sie darüber hinaus das Anliegen haben liquide zu sein, ohne mit finanziellen Engpässen konfrontiert zu werden, können wir Ihnen diese Option empfehlen. Die Gründe für den Wunsch nach einer zusätzlichen Liquidität sind sehr unterschiedlich. Vielfach ist eine niedrige Rente gegeben, aber auch das Bedürfnis nach einer höheren Lebensqualität, die nach unseren Erfahrungen mit vermehrten Kosten im Bereich der Alltags- und Freizeitgestaltung verbunden ist. Häufig wird auch ein stabileres finanzielles Polster für eventuelle zusätzliche Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge gewünscht oder ein größerer finanzieller Spielraum für Verschönerungen am Haus.

8. Voraussetzungen der Immobilie für eine Immobilienverrentung

Prinzipiell sind alle Arten von Immobilien für diese Form der Altersvorsorge geeignet. Selbst gewerbliche Objekte machen bei vielen Kreditgebern keine Ausnahme. Ob Sie ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder eine Wohnung Ihr Eigen nennen ist demnach nicht entscheidend. Relevant sind hingegen der Immobilienzustand, die Lage und auch die Ausstattung. Manche Kapitalgeber fordern einen bestimmten Mindestwert, bevor Sie Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten. Sie werden dazu in jedem Fall eine Immobilienbewertung vornehmen, um die Tauglichkeit des Objekts einzuschätzen. Dies gilt für alle Modelle gleichermaßen, ob Rückmietkauf, Barwertausgleich oder die klassische Form der Umkehrhypothek. Digitale Rentenrechner stehen im Internet vielfach zur Verfügung und ermöglichen Ihnen eine kostenfreie Berechnung Ihrer Immorente.

9. Die Berechnung von Immobilienrenten

Die konkrete Rentenhöhe lässt sich nicht vorhersagen, ohne eine Vielzahl an Parametern zu kennen. Die Anbieter setzen sehr unterschiedliche Maßstäbe an und auch der jeweils aktuell gültige Verkehrswert Ihres Hauses spielt eine zentrale Rolle. Meine Tochter Melanie und ich sind Ihnen gerne behilflich, anhand des Verkehrswertes den maßgeblichen Beleihungswert zu berechnen. Auch ein Rentenrechner verpflichtet sie zu nichts und ermöglichen Ihnen das Erstellen einer unverbindlichen Musterberechnung.

Rechenbeispiel:

  • Ein Rentner-Paar, sie 65 Jahre, er 69 Jahre alt 
  • Sie haben ein Haus mit 135 m² Wohnfläche
  • Verkehrswert 345.000 Euro Beleihungswert der Immobilie ca. 258.750 Euro
  • Wohnfläche 135 m² x 7,50 Miete gem. Mietspiegel = 975 Euro
  • Die Ehefrau hat noch eine Lebenserwartung von 21 Jahren, der Ehemann nur 14,94 Jahren.
    Somit wird bei der Berechnung der Verrentung die Ehefrau als Längstlebende berücksichtigt
  • Beleihungswert 258.750 Euro : Kapitalwertfaktor 12,613 : 12 Monate.
  • = 1.709,55 Euro abzüglich Wohnrecht (entgangene Miete) 975 Euro/Monat
  • Verbleibt eine monatliche Immobilienrente von Euro 734,55 Euro

10. Die Vorteile der Immoverrentung

Der zentrale Vorteil ist die Möglichkeit, zeitlebens in den bisherigen vier Wänden wohnen bleiben zu können bei gleichzeitiger Auszahlung einer steuerfreien Rente. Damit ist ein hohes Maß an Sorgenfreiheit und Lebensqualität verbunden. Während die gesetzliche Rente für viele Menschen sehr gering ausfällt und keine kostspieligen Unternehmungen und Vorhaben ermöglicht, bietet die zusätzliche Immorente deutlich mehr Optionen. Wer nicht im bisherigen Haus wohnen bleiben möchte, etwa weil es nach dem Auszug eigener Kinder zu groß geworden ist, kann sich für eine Einmalzahlung entscheiden und diese beispielsweise in eine kleinere Wohnung investieren.

11. Die Nachteile der Immobilienverrentung

Umkehrhypotheken gelten aufgrund meist hoher Abschlussgebühren und teurer Rückversicherungen in Bezug auf ein sogenanntes Langlebigkeitsrisiko als durchaus kostspielig. Der für die Finanzierung berücksichtige Verkehrswert liegt nicht bei 100, sondern meist nur bei etwa 80 Prozent. Darüber hinaus lässt sich das Haus später nicht mehr für einen anderen Zweck nutzen, weil es als Sicherheit dient. Wer Kinder hat, muss wissen, dass sie als potenzielle Erben möglicherweise nichts mehr vom Objekt haben werden. Experten gehen davon aus, dass Alleinstehende eher von der Verrentung ihrer Immobilie profitieren. Bei Ehepaaren ist von einer insgesamt längeren Lebensdauer auszugehen, was der Kreditgeber in der Regel durch geringere Rentenzahlungen ausgleicht.

12. Die richtige Vorgehensweise

Für Ihr Wohneigentum in Rudow in Berlin oder anderswo gilt als Berechnungsgrundlage stets der aktuelle Verkehrswert. Meine Tochter und ich unterstützen Sie gerne. Manchen überfordert allein die Vorstellung eines Umzugs und raubt ihm alle Energie. Ich kenne selbst viele solcher Fälle aus Kundengesprächen, aber auch aus dem privaten Umfeld weiß ich, dass ein solcher Zustand unglücklich macht.

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Zu den Autoren

LIANE FRANK ist die Gründerin des gleichnamigen Immobilienbüros in der Krokusstraße in Berlin-Rudow. Sie ist seit 40 Jahren im Berliner Süden daheim und beobachtet unseren Immobilienmarkt aus Profisicht seit mehr als 25 Jahre. 2003 stieg Tochter Melanie ins Familienunternehmen ein. Das Magazin FOCUS adelt die Frank-Frauen mit der Auszeichnung „1.000 beste Makler Deutschlands“.

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Beim Verkauf Ihrer Immobilie steht zu Beginn meist die Überlegung, ob Sie als Eigentümer den Hausverkauf selbstständig oder mit der Unterstützung durch einen Makler vornehmen wollen. Wer selbst keine Zeit investieren möchte, sich über Kosten und den Aufwand des Verkaufsprozesses im Klaren ist, ist mit uns als Maklern gut beraten. Wir informieren Sie dabei gerne über die Möglichkeiten.
Sollten Sie hingegen bereit sein, sich mit den Anforderungen von Haus- oder Wohnungsverkauf zu befassen und über gute Marktkenntnisse verfügen, ist ein Selbstverkauf ebenfalls eine Option. Ein entsprechendes Verhandlungsgeschick und eine umsichtige Vorbereitung erleichtern beim Privatverkauf den Ablauf.


Im Fallbeispiel Nachbarschaftskauf lernen Sie unser Kundin Gertrud Wulff kennen, die beim Wohnungsverkauf beinahe 46.000 Euro verloren hätte.

  1. Die Konkurrenz
  2. Die Preisfindung
  3. Die passende Zielgruppe
  4. Die richtige Vermarktungsstrategie
  5. Das aussagekräftige Exposé
  6. Relevante Unterlagen
  7. Die Mängelbehebung
  8. Wissenswertes zur Besichtigung
  9. Umgang mit Kaufinteressenten
  10. Die Preisverhandlung
  11. Das Fallbeispiel „Nachbarschaftskauf“ – „Freundschaftspreis“

1. Die Konkurrenz

Beim Verkauf Ihres Hauses ist vorab eine ausführliche Recherche hilfreich, um die Lage am Markt zu prüfen. Mit Ihnen als Eigentümer konkurrieren, je nach Wohnort und Lage der Immobilie, in der Regel zahlreiche weitere Immobilienbesitzer um interessierte Kunden. Wenn Sie einen ausreichenden zeitlichen Spielraum haben und der Verkaufszeitpunkt nicht eilig ist, beobachten Sie zunächst eine Weile den Markt.

2. Die Preisfindung

Lesen Sie die Verkaufsanzeigen der Konkurrenz, informieren Sie sich über übliche Preise. Aber Achtung: Sie sehen nur Angebotspreise, das sind keine wirklichen Marktpreise. Besonders die Vorstellungen der Privateigentümer weichen von der realen Situation ab. Man geht immer davon aus, dass das eigene Haus viel schöner ist und dass man dann locker den Nachbar in Berlin-Rudow der 500.000 Euro will, preislich überbieten sollte. Es hilft auch nicht, sich bei Freunden und Bekannten zu erkundigen, was diese bereit wären, für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu zahlen. Manche Eigentümer nehmen einfach den eigenen Preis und verdoppeln die Summe, fertig. Auch das wird nichts. Ein einfaches Online-Wertgutachten kann ein Anhaltspunkt sein, aber hier sind die angegeben Preise von/bis doch zu groß: Ich empfehle Ihnen, wenn Sie selbst verkaufen wollen, ein solides Gutachten machen zu lassen, dass dann vielleicht ein paar Euro kostet, die sich aber unbedingt lohnen. Dazu muss ein erfahrener Gutachter oder Makler zu Ihnen ins Haus kommen und eine sehr genaue Bestandsaufnahme machen.

3. Die passende Zielgruppe

Ihre Chancen beim Hausverkauf verbessern sich in der Regel deutlich, wenn Sie Ihr Objekt zielgerichtet bewerben. Sollten Sie beispielsweise ein Gebäude mit zwei Stockwerken besitzen, ist es nicht hilfreich, sich speziell an Interessenten in der zweiten Lebenshälfte zu wenden. Diese sind meist interessiert an barrierefreien Häusern. Hier wäre die Formulierung „kinder- und familiengerecht“ eher sinnvoll. Auch die umliegende Infrastruktur, etwa Schulen, öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten im Bezirk-Rudow in Berlin, ist wichtig. Liegt Ihr Objekt unweit von Feldern oder einem Waldstück, so ist es ideal geeignet für hundefreundliche Käufer, die auf genügend Auslaufmöglichkeiten für ihr Tier angewiesen sind. Notieren Sie sich auch potenzielle Vor- und Nachteile des Hauses. Eine kleine Küche eignet sich unter Umständen weniger für eine Großfamilie, dafür umso mehr für Singles oder ein älteres Paar.

4. Die richtige Vermarktungsstrategie

Die einfachste Präsentationsmöglichkeit für Ihr Verkaufsobjekt ist nach wie vor das Internet. Wählen Sie ein oder mehrere renommierte Immobilienportale mit großer Reichweite und machen Sie sich die Mühe einer erstklassigen Gestaltung über Bilder, farbige Grundrisse und liebevolle, aussagekräftige Texte. Denken Sie darüber hinaus an den Personenkreis, der nur wenig internetaffin ist und Häuser bevorzugt offline sucht. Schalten Sie Ihre Anzeige in den entsprechenden Wochenzeitungen und vergessen Sie auch nicht, in Ihre Fenster ein Verkaufsplakat zu kleben.

5. Das aussagekräftige Exposé

Das Herzstück Ihrer Immobilienpräsentation ist ein aussagekräftiges Verkaufsexposé. Damit bewerben Sie Ihr Objekt auf den entsprechenden Portalen und bieten gleichzeitig eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen oder Besichtigungstermine. Ihr Exposé benötigt vor allem eine ausreichende Anzahl hervorragender Fotos. Sie sollten einen professionellen Eindruck vermitteln und die realen Gegebenheiten der Räumlichkeiten abbilden. Dieses Papierexposé ist auch wichtig für die finanzierende Käuferbank. Ein kleines Video, das durch die Räume führt, ist nicht sinnvoll, dass wirkt meist nur unprofessionell. Online-Inserate auf den Plattformen ohne oder mit nur sehr geringer Bebilderung werden von den meisten Immobiliensuchenden nicht einmal angeklickt. Achten Sie weiterhin bei der Objektbeschreibung auf Sachlichkeit und verzichten Sie auf Superlative.

6. Relevante Unterlagen

Die Unterlagen, die Sie für den Verkauf Ihres Hauses oder einen Wohnungsverkauf benötigen, sollten bereits vor dem ersten Besichtigungstermin vollständig sein. Nichts verzögert den Verkaufsablauf so sehr, wie fehlende Dokumente. Wir empfehlen stets, alles an Materialien in Kopie verfügbar zu haben, was in einem relevanten Zusammenhang mit Ihrem Objekt steht. Sie benötigen vor allem

  • Die Grundrisse
  • Inklusive einer Berechnung der Wohnflächen
  • Eine detaillierte Baubeschreibung
  • Einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Einen Lageplan vom Bauamt
  • Bei Kaufwohnungen auch die Teilungserklärung die Energiewerte (Energieausweis)
  • Wenn Ihr Objekt vermietet ist, brauchen Sie zusätzlich die Mietverträge. Bei einer Eigentumswohnung sind die aktuellen Informationen aus den Eigentümerversammlungen hilfreich, meist in Form der letzten drei Protokolle. Das sind die wichtigsten Unterlagen, die dann die finanzierende Bank Ihres Käufers braucht, ohne die geht gar nichts, es sei denn, Sie haben Glück und jemand zahlt bar. Aber da ist auch Vorsicht geboten: Stichwort Geldwäsche.

Eine Checkliste haben wir Ihnen hier zum kostenlosen Download hinterlegt.

7. Die Mängelbehebung

Der erste Eindruck Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung im Rudow in Berlin wie auch an anderen Orten ist wesentlich für den Verkaufserfolg. Sorgen Sie dafür, dass das Objekt in einem gepflegten Zustand ohne nennenswerte Defekte ist. Hierbei geht es nicht um eine vollständige Renovierung oder Sanierung, sondern um offensichtliche Mängel, die bei einer Besichtigung negativ ins Gewicht fallen. Ein ansprechender Vorgarten, eine funktionierende Beleuchtung innen und außen sowie gegebenenfalls kleine Schönheitsreparaturen sind hier unabdingbar. Auch eine erstklassige Grundreinigung des Gebäudes gehört dazu, vor allem der Fenster, die ich auch gerne als „die Seele eines Hauses“ bezeichne. Mit diesen kleinen Tipps und Tricks vermittelt Sie ein ansprechendes Bild des Hauses.

8. Wissenswertes zur Besichtigung

Vereinbaren Sie nach Möglichkeit individuelle Besichtigungstermine. Sie haben so die Gelegenheit, ausführlicher mit den Interessenten zu kommunizieren und sich einen Eindruck zu verschaffen. Treten Sie dabei nicht als Bittsteller auf, der froh um jeden Kandidaten ist, der sich für das Haus interessiert. Vermitteln Sie stattdessen den Wert und die Vorzüge Ihres Hauses. Scheuen Sie sich auch nicht, detaillierte Fragen zur Finanzierung zu stellen. In der Regel ist davon auszugehen, dass ernsthafte Kaufinteressenten bereits mit ihrem Kreditinstitut gesprochen haben und dazu auch bereitwillig Angaben machen. Die sog. „Besichtigungstouristen“, die nur Ihre Zeit stehlen, werden sich bei diesen Fragen zieren. Eine beliebte Ausrede, die ich früher dazu zuhören bekam, ist: „Lassen Sie das mit dem Geld mal meine Sorgen sein, das ist alles ok.“ Alles klar?

9. Umgang mit Kaufinteressenten

Bedenken Sie, dass Ihrem Gegenüber natürlich an einem möglichst günstigen Kaufpreis gelegen ist. Häufig werden vermeintlich negativ auffallende Merkmale ins Feld geführt, um den Preis zu drücken. Respektieren Sie diese Einwände, aber lassen Sie sich von diesen Fallstricken nicht verunsichern. Sie haben alles dafür getan, dass ihre Immobilie im bestmöglichen Zustand ist und können entsprechend sicher in die Verhandlungen gehen. Vielleicht wäre es eine Idee, die erste Besichtigung als Generalprobe zu planen: Bitten Sie Angehörigen oder Freunden mit Ihnen eine erste Besichtigung vorzunehmen, bei der die ruhig richtig „meckern“ dürfen. Bitten Sie also um ein kritisches und ehrliches Feedback. Sollte etwas auffallen, haben Sie so noch die Gelegenheit zur Korrektur.

10. Die Preisverhandlung

Wenn Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, ist ein umsichtig geplanter Angebotspreis für einen erfolgreichen Verkauf wesentlich. Ein zu hoch angesetzter Betrag kann potenzielle Käufer davon abhalten, sich für ihr Haus zu interessieren. Ein niedrigerer Preis wird Ihnen bestimmt mehr Interessenten bringen und im Idealfall werden Sie mehrere Angebote bekommen und können so den Preis sogar nach oben korrigieren. In der Regel erwarten Interessenten bei einem Privatverkauf immer einen Raum für Zugeständnisse beim Kaufbetrag. Da haben meine Mutter Liane und ich es als Maklerinnen sicherlich einfacher, weil wir glaubhaft machen können, dass unser Angebotspreis der Expertise entspricht. Diese Glaubhaftigkeit haben Privatverkäufer meistens nicht. Ein übliches Vorgehen bei Privatverkäufern – anders als bei uns als Maklern – ist das Ansetzen eines Preises, der mindestens fünf und höchstens zehn Prozent über dem finalen Kaufbetrag liegt. Damit haben Sie einen Puffer bei den Verhandlungen.

11. Das Fallbeispiel „Nachbarschaftskauf“ – „Freundschaftspreis“

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch eine Geschichte aus meiner Praxis erzählen, hier geht es um den Verkauf an Nachbarn.
Eine ältere Dame, nennen wir sie hier einmal Gertrud Wulff, erbte nach dem Tod ihres Bruders seine Eigentumswohnung in Rudow.
Ein paar Tage später, Frau Wulff und ihre Freundin tragen gerade Kartons zum Fahrstuhl, spricht sie ein Nachbar an. „Mein herzliches Beileid“, sagt er freundlich. Und erkundigt sich, ob Interesse bestehe, die Wohnung zu verkaufen. Die Freundin insistiert: „Den Verkauf regele ich für dich!“ Der Nachbar und auch die Eltern einer guten Bekannten hätten Interesse. Und so nimmt Freundin Renate die Wohnungsschlüssel und führt die potenziellen Interessenten durch die Räume.
Der Nachbar bietet an 245.000 Euro zu bezahlen- eher weniger. Und die Eltern der Bekannten? „Der Vater- ein solider Mann“, erzählt Renate hinterher. Der prüft die Wohnung auf Herz und Nieren, und befindet: „Viel zu tun!“. Und nennt als Kaufpreis die Summe von 230.000 Euro.
Wir haben Frau Wulff gefragt: Wollen Sie die Wohnung verschenken oder verkaufen? Denn die Erfahrung zeigt, dass Nachbarn nette Menschen sind, die vielleicht sogar kaufen möchten: Aber sie erwarten immer ein Schnäppchen, einen „Freundschaftspreis“. Eine Immobilie kann man genau einmal verkaufen. Und wir finden es mehr als legitim, dass Frau Wulff den besten Verkaufspreis erzielt.

Meine Mutter, Liane Frank und ich, lernten Frau Wulff zufällig bei einem privaten Abend kennen und sie bat mich, dass wir uns die Wohnung einmal anschauen. Zehn Tage später hatte meine Mutter den Käufer: Eine reizende Familie, die wir übrigens durch unser Hausinterview kennengelernt haben. https://www.frank-immobilien.eu/index.php/vip-interview Da wir die Familie bereits vorher um eine Bankbestätigung gebeten haben, ging der Verkauf dann ganz schnell. Und die Summe, die auf Gertrud Wulffs Konto einging? 269.000 Euro. Geld genug, um nun mit Freundin Renate für zwei Wochen in die Sonne zu fliegen. Gern laden wir Sie zu unserer Immobilien-Sprechstunde ein, die jeden 2. Sonntag bei uns stattfindet und bei der Sie uns alles fragen können. Kostenlos, unverbindlich. Weitere Infos am Telefon unter 030-52 68 01 59-0

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Zu den Autoren

LIANE FRANK ist die Gründerin des gleichnamigen Immobilienbüros in der Krokusstraße in Berlin-Rudow. Sie ist seit 40 Jahren im Berliner Süden daheim und beobachtet unseren Immobilienmarkt aus Profisicht seit mehr als 25 Jahre. 2003 stieg Tochter Melanie ins Familienunternehmen ein. Das Magazin FOCUS adelt die Frank-Frauen mit der Auszeichnung „1.000 beste Makler Deutschlands“.

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Das Wissen um den Wert einer Immobilie ist ein wichtiger Indikator für den Verkauf. Als Besitzer, für den das Haus auch einen großen emotionalen Wert hat, sind Sie an einem möglichst hohen Angebotspreis beim Hausverkauf interessiert. Das ist legitim, denn sein Haus verkauft man nur einmal und nicht selten wird das Geld dringend gebraucht. Bei einer Immobilien-Sprechstunde in unserem Büro in der Krokusstraße lernten wir Frau Kerber kennen, ihren Namen haben wir hier geändert. Als ihr Mann starb und ihr das Haus zu groß wurde, sprach sie mit Bekannten über einen Verkauf. In den nächsten Tagen klingelte ununterbrochen das Telefon, selbst zu unmöglichsten Zeiten. Aber die Angebote verunsicherten Frau Kerber: Vieles sei ja in dem alten Haus noch zu tun argumentierten die Interessenten und boten verhältnismäßig niedrige Summen. Eine Freundin nahm sich dann der Sache an und rief uns an. Unabhängig von den nachvollziehbaren Bedürfnissen der Käufer, Ihre Immobilie möglichst günstig zu erwerben, gilt es unbedingt den echten Marktwert Ihrer Hauses oder Ihrer Wohnung in Berlin und Rudow zu bestimmen. Die damit verbundenen Kriterien, Möglichkeiten und Berechnungsverfahren möchten wir Ihnen hier gerne vorstellen.

  1. Definition Marktwert
  2. Rechtliche Faktoren bei der Wertermittlung
  3. Das Wertermittlungsverfahren
  4. Das Vergleichswertverfahren
  5. Das Sachwertverfahren
  6. Das Ertragswertverfahren
  7. Die Ermittlung des Bodenrichtwertes
  8. Professionelle Begutachtung
  9. Wertsteigerung durch Aufwertung
  10. Die Kosten für die Bewertung einer Immobilie
  11. Die optimale Vermarktung
  12. Immobilienwert jetzt einschätzen lassen

1. Definition Marktwert

Die Richtlinien für den auch als Verkehrswert bezeichneten Marktwert sind in § 194 des Baugesetzbuches (BauBG) enthalten. Danach definiert der Marktwert nach den Richtlinien des Baurechts den zum gegenwärtigen Zeitpunkt erzielbaren Immobilienpreis, wobei sowohl die Eigenschaften des Hauses als auch die Grundstückslage berücksichtigt werden. Es geht entsprechend um eine Abbildung der aktuellen Marktverhältnisse, nicht um den final zu erzielenden Betrag. Die Bestimmung des Marktwertes, beispielsweise in Berlin Rudow, ist somit die Grundlage für eine Verkaufsbasis mit Kaufinteressenten. Ein sehr gutes Fachwissen zum Markt ist für die Wertermittlung Voraussetzung.

2. Rechtliche Faktoren bei der Wertermittlung

Neben den bereits benannten Richtlinien des Baurechts, festgehalten im Baugesetzbuch, sind für die Ermittlung auch steuerrechtliche und bankrechtliche Aspekte relevant. Die steuerrechtlichen Regelungen sind in der Wertermittlungsverordnung (WertV) erfasst. Sie basieren auf Richtlinien, die der Ermittlung des Marktwertes dienen und von den Gutachterausschüssen verbindlich umgesetzt werden müssen. Im Bankrecht spielt der Beleihungswert eine entscheidende Rolle. Er beschreibt die Kreditsicherheit und wird in § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) definiert. Voraussetzung ist eine geschäftliche Abwicklung, die umsichtig und zwangsfrei erfolgen muss und dabei auf entsprechender Sachkenntnis basiert. Der Beleihungswert ist für die Kreditkonditionen maßgeblich.

3. Das Wertermittlungsverfahren

Den Verkaufspreis ermitteln erfordert objektive Kriterien im Gegensatz zu rein subjektiven Preisvorstellungen. Hierzu haben sich drei klassische Verfahren durchgesetzt: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Sie werden nicht beliebig eingesetzt, sondern in Abhängigkeit von der Art des Hauses. Die Verfahren wurden im Verlauf von Jahrzehnten immer wieder an die jeweiligen rechtlichen Vorschriften angepasst. Sie berücksichtigen, dass ein absolut korrekter Grundstückswert innerhalb einer Marktwirtschaft nicht existent ist und basieren demnach stets auf einer ungefähren Wertbasis. Diese wird konstant an die bestehenden Gegebenheiten des Grundstücksmarktes und die damit verbundenen Wertschwankungen angeglichen.

4. Das Vergleichswertverfahren

Dieses Verfahren gilt derzeit als die sicherste Methode der Ermittlung von Immobilienwerten. Es wird als Regelverfahren verstanden und orientiert sich an Vergleichspreisen auf dem Grundstücksmarkt. Als Grundlage dienen hier die tatsächlich erzielten Preise bei einem Hausverkauf. Die Vergleichbarkeit hinsichtlich Bausubstanz und Größe eines Gebäudes muss dabei ebenso gegeben sein, wie in Bezug auf die Lage und das zugehörige Grundstück. Die Ermittlung entsprechender Vergleichspreise wird durch Sachverständige oder aus dem Gutachterausschuss ermittelt. Die Anwendung des Vergleichsverfahrens ist nur sinnvoll, wenn auch tatsächlich eine ausreichend große Zahl vergleichbarer Immobilien vor Ort gegeben ist. Es kommt meist bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Immobilien mit Doppelhaushälften und Reihenhäusern zum Einsatz. Auch individuelle Wohnungen sind für diese Wertermittlungsmethode geeignet.

5. Das Sachwertverfahren

Das Verfahren fokussiert sich in erster Linie auf die baulichen Anlagen und die Nebengebäude. Es kommt vor allem bei Ein- oder auch Mehrfamilienhäusern zur Anwendung, die zur eigenen Nutzung vorgesehen sind. Berücksichtigt werden insbesondere die zum gegenwärtigen Zeitpunkt anfallenden Kosten für den Bau eines vergleichbaren Objektes an Ort und Stelle. Bei diesem Betrag werden einerseits der Bodenrichtwert und andererseits die altersbedingte Gebäudeabnutzung, somit die Alterswertminderung, berücksichtigt.

6. Das Ertragswertverfahren

Diese Methode wird immer dann verwendet, wenn ein Ertrag in Verbindung mit einer Immobilie erwirtschaftet werden soll. Das betrifft einerseits Häuser und Wohnungen, die zur Miete zur Verfügung stehen und andererseits gewerbliche Gebäude, beispielsweise Bürohäuser. Für Käufer, die eine entsprechende Immobilie als Kapitalanlage erwerben wollen, sind nicht nur das Haus und dessen Lage interessant. Entscheidend sind vor allem die damit verbundenen zukünftigen Einnahmen, somit der Ertrag, den die Immobilie erwarten lässt. Für den Ertragswert sind wiederum verschiedene Faktoren maßgeblich. Neben dem Reinertrag des Grundstücks und dem Barwertfaktor ist die entscheidende Größe vor allem der Bodenrichtwert.

7. Die Ermittlung des Bodenrichtwertes

Der für das Sach- wie auch Ertragswertverfahren relevante Bodenwert wird jeweils separat erhoben. Es handelt sich hierbei um den Wert für das unbebaute Grundstück auf der Basis einer durchschnittlichen Erfassung der verkauften Vergleichsgrundstücke. Der Bodenrichtwert ermöglicht eine transparentere Berücksichtigung des Grundstücksmarktes und bietet dadurch eine hilfreiche Orientierungsmöglichkeit in Bezug auf die Gestaltung der Preise. Wie die Bezeichnung erkennen lässt, handelt es sich lediglich um einen Richtwert. Er stellt keine verbindliche Größe dar.

8. Professionelle Begutachtung

Den Verkaufspreis ermitteln setzt eine professionelle Einschätzung Ihrer Immobilie voraus. Sie haben auch die Möglichkeit, den Betrag selbst zu definieren. Dies ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn Sie über entsprechende Expertenkenntnisse verfügen. Zu groß ist die Gefahr, dass Ihnen Einnahmen verloren gehen, weil Sie eventuell einen Faktor bei der Berechnung übersehen haben. Auch tendieren Immobilienbesitzer häufig dazu, ihr Haus deutlich höher zu bewerten und halten damit interessierte Käufer von einem Kaufangebot ab. Wir raten dazu, auf einen unabhängigen Gutachter mit entsprechender Qualifizierung oder einen erfahrenen Makler zurückzugreifen. Sie können dabei sicher sein, dass die Einschätzung des Wertes Ihres Objektes realistisch getroffen wird und erhöhen so Ihre Verkaufschancen.

9. Wertsteigerung durch Aufwertung

Um den bestmöglichen Angebotspreis für Ihre Immobilie zu erzielen ist auch die Aufwertung durch entsprechende bauliche Maßnahmen möglich. Hierzu zählen beispielsweise eine umfangreiche Gebäudesanierung oder auch eine Modernisierung. Lassen Sie sich hierzu jedoch vorab fachlich beraten, denn nicht selten können Ihre Auslagen deutlich höher ausfallen als der zusätzliche Betrag, den Sie für das Haus bekommen. Auch sind Käufer sehr häufig daran interessiert, eventuelle größere Verschönerungsmaßnahmen selbst zu organisieren, sei es aufgrund eigener Vorstellungen oder entsprechender Gewerke, die sie dazu selbst an der Hand haben. Wenn es hingegen um rein optische Maßnahmen handelt, die preislich im Rahmen sind und das Erscheinungsbild der Immobilie deutlich verbessern, spricht in der Regel nichts gegen die damit verbundene Investition. Wir werden dazu ab November in unserem Blog einen passenden Ratgeber veröffentlichen mit Tipps und Tricks, wie man das einfach ohne Home Stager selbst tun kann.

10. Die Kosten für die Bewertung einer Immobilie

Die anfallenden Kosten für eine Immobilienbewertung variieren deutlich und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Bedarf können Sie in der Regel zwischen einem kurzen Gutachten und einer langen Ausführung wählen. Die Kurzform umfasst meist etwa zwei bis drei Seiten, die lange Version erhebt jedes Detail und liegt häufig bei deutlich über zehn Seiten. Die Preise für die beiden Varianten sind nicht zuletzt aufgrund des erheblichen Unterschieds beim Arbeitsaufwand entsprechend verschieden. Darüber hinaus ist das Honorar für den Gutachter frei verhandelbar, sodass eine Kostenauskunft an dieser Stelle nicht möglich ist. Wenn Sie eine kostenlose Kurzanalyse Ihrer Immobilie wünschen, können Sie das hier auf unserer Seite tun, unten links sehen Sie den roten Knopf.

11. Die optimale Vermarktung

Um Ihr Haus in Berlin in Rudow oder an jedem anderen Ort möglichst gewinnbringend zu verkaufen ist eine maßgeschneiderte Vermarktungsstrategie hilfreich. Diese beinhaltet meist eine Kombination aus Maklerengagement und einer damit verbundenen reichweitenstarken Platzierung am Markt. Auch die Hinzunahme eines aussagestarken Exposés, das Aussehen und Qualität Ihres Objektes umfassend wiedergibt, sind Teil einer solchen Verkaufsstrategie. Meine Mutter Liane Frank und ich beraten und informieren Sie gerne zu Ihrer geschätzten Immobilie und den damit verbundenen Verkaufsmöglichkeiten.

12. Immobilienwert jetzt einschätzen lassen

Gerne erstellen wir für Sie ein kostenloses Kurzgutachten oder auf Wunsch auch eine ausführliches Wertgutachten (Preis nach Angebot, bei Vermarktungsauftrag im Preis enthalten). Bei einer persönlichen Begehung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung mache ich eine Potenzial-Analyse was die Vermarktungsstrategie und den Wert angeht. Schreiben Sie mir jetzt oder rufen Sie an unter Tel. 030-52 68 01 59-0.

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Zu den Autoren

LIANE FRANK ist die Gründerin des gleichnamigen Immobilienbüros in der Krokusstraße in Berlin-Rudow. Sie ist seit 40 Jahren im Berliner Süden daheim und beobachtet unseren Immobilienmarkt aus Profisicht seit mehr als 25 Jahre. 2003 stieg Tochter Melanie ins Familienunternehmen ein. Das Magazin FOCUS adelt die Frank-Frauen mit der Auszeichnung „1.000 beste Makler Deutschlands“.

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Ich erinnere mich an Frau Heinzen (Namen geändert*) und ihren damals Noch- und heutigen Ex-Mann: Die Scheidungspapiere lagen beim Anwalt und eigentlich waren sich beide über die Aufteilung ihres Vermögens einig. Nun saßen beide bei uns im Büro, um über den Verkauf ihres Hauses mit meiner Tochter und mir zu sprechen. Trotz aller Bemühungen, freundschaftlich und erwachsen miteinander zu kommunizieren, konnte ich die Spannungen deutlich spüren. Frau Heinzen wollte zum Beispiel gerne die Küche mit in ihre Mietwohnung nehmen, Herr Heinzen wollte lieber eine Abstandszahlung vom Käufer, die sich danach teilen sollten. Es sind eigentlich nur Kleinigkeiten, kein wirklicher Rosenkrieg, sondern ein „Distelgespräch“ wie meine Tochter es nennt. Die Distel steht nämlich symbolisch für „Auseinandersetzungen“. Der gemeinsame Hauskauf stellt einen der großen Meilensteine im Leben eines Ehepaares dar. Beim Unterzeichnen des Kaufvertrages denkt wohl kaum jemand an einen erbitterten Rosenkrieg oder eine endgültige Trennung. Unser Ratgeber sagt Ihnen, worauf Sie bei einer Trennung in Bezug auf die Immobilie achten müssen. In unser Büro in der Krokusstraße in Rudow (wir haben es wohl mit Blumen) kommen meist Frauen aber auch Männer. Meist schon dann, wenn das Wort Trennung gerade das erste Mal ausgesprochen wurde. Sie alle haben den Wunsch vorbereitet zu sein, im Falle des Falles. Manchmal – und ehrlich gesagt freuen wir uns darüber sehr – hören wir nie wieder von ihnen oder irgendwann später, wenn wir jemanden zufällig wiedersehen und sie erzählen, alles sei wieder im Lot. So oder so: Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie gerne an!

  1. Vorsorge statt Rosenkrieg
  2. Zugewinngemeinschaft – Die gesetzliche Ausgangslage
  3. Vermietung der Immobilie
  4. Immobilienverkauf
  5. Auszahlung des Ehegatten
  6. Aus 1 wird 2: Hausumbau in zwei Einheiten
  7. Teilungsversteigerung
  8. Eigentumsübertragung auf das gemeinsame Kind
  9. Sonderfall: Erbe von Immobilienvermögen
  10. Unser Krisengespräch

1. Vorsorge statt Rosenkrieg

Kluge Köpfe – und gebrannte Kinder – setzen bereits vor dem Kauf eines Hauses einen Ehevertrag auf und regeln in diesem ganz unromantisch aber durchaus praktisch und realistisch orientiert, sämtliche Einzelheiten in Bezug auf das Schicksal des Eigentums im Falle einer Trennung bzw. während der Ehe. Diese Vorgangsweise spart Geld, Zeit und vor allem Ihre Nerven, weshalb es sich immer lohnt, sich vorab mit den Konsequenzen von Auseinanderleben und Co auseinanderzusetzen. Doch leider haben nur die wenigsten Ehepartner Lust auf die Auseinandersetzung mit den Folgen einer potentiellen Scheidung. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Grundregeln durch, die eine sogenannte Zugewinngemeinschaft vorsehen. Bei einer solchen wird das Vermögen, das während der Ehe erworben worden ist (der Zugewinn), gerecht zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Damit stellt auch das gekaufte Eigenheim gemeinsames Eigentum dar, das ebenfalls der 50:50-Teilung zugeführt wird. Damit dieser Aspekt einer Scheidung nicht in einen traurigen Rosenkrieg ausartet, lohnt es sich auf jeden Fall einen erfahrenen Makler an seiner Seite zu haben, der Sie beim Bezwingen des Scheidungs- und Verkaufsdschungels begleitet. Meine Tochter und ich bieten Ihnen eine persönliche, anteilnehmende und kompetente Beratung beim Aufteilen von Immobilien aufgrund einer Trennung in Berlin, Lichtenrade, Bukow oder Rudow an.

2. Zugewinngemeinschaft – Die gesetzliche Ausgangslage

Sollten Sie keine Regelung bzgl. Ihres Vermögens für den Scheidungsfall getroffen haben, sieht die gesetzliche Zugewinngemeinschaft einen Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten vor. Dieser geht davon aus, dass beide zu gleichen Anteilen zur Erwirtschaftung des Eigenheimes und anderer Vermögenswerte während der Ehe beigetragen haben und damit den gleichen Anspruch auf diese haben. Ein solcher Vermögensausgleich wird während des Scheidungsverfahrens beim Familiengericht von zumindest einem der Ehepartner beantragt und der Zugewinn danach von dem zuständigen Richter nach Billigkeit unter den Ehegatten aufgeteilt. Vermögen, das bereits vor der Ehe erwirtschaftet worden ist, fällt nicht in diese Regelung und wird weiterhin von jenem Ehegatten verwaltet, der dieses angeschafft hat. Damit wird nur die zugewonnene Vermögensmasse der Aufteilung zugeführt.

3. Vermietung der Immobilie

Sollte man sich trotz der in Zukunft getrennten Lebenswege noch auf einer vernünftigen Basis mit dem Ehegatten verständigen können, kann man über deine Vermietung der gemeinsamen Wohnung nachdenken. Denn in diesem Fall brauchen Sie an den Darlehens- und Kreditmodalitäten nichts zu verändern und können die Mieteinnahmen zur Tilgung der Verpflichtungen gegenüber der Bank nutzen. Auch werden keine Änderungen im Grundbuch fällig, da sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändert. Als erfahrene Maklerinnen aus Berlin und dem Bezirk Rudow möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass eine Vermietung nur dann als sinnvolle Option herangezogen werden kann, wenn eine gewisse Kommunikationsbasis gegeben ist: Regelmäßige Treffen zur Besprechung der vermietungs- und verwaltungstechnischen Details lassen sich nämlich kaum umgehen. Allerdings kann die Bestellung eines externen Immobilienverwalters viel Konfliktpotential herausnehmen.

4. Immobilienverkauf

Die einfachste und am meisten praktikabel erscheinende Lösung im Falle von einem gemeinsamen Eigenheim ist der Immobilienverkauf. In diesem Fall teilen Sie sich den Erlös der Immobillie einfach auf und reduzieren damit das Auftreten von Streitigkeiten auf ein absolutes Minimum. Allerdings muss der Verkauf in jedem Fall einvernehmlich erfolgen und damit der Zugewinnausgleich bereits abschließend geklärt sein. Ein weiterer Aspekt beim Hausverkauf ist die Handhabung des Kredits. Denn im Falle der Veräußerung ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens samt einer Vorfälligkeitsentschädigung gängige Praxis. Der eigentliche Verkauf kann sowohl in Eigenregie als auch gemeinsam mit einem kompetenten Makler erfolgen. Letzteres hat vor allem den Vorteil einer weitgehenden Entlastung von Kundenanfragen, der Vereinbarung von Besichtigungsterminen oder anderen Verabredungen, wie etwa mit dem Notar. Sie brauchen damit nur den Kaufvertrag für Ihre Immobilie zu unterschreiben und können sich darauf verlassen, dass ein fachkundiger Makler in Ihrem Interesse handelt.

5. Auszahlung des Ehegatten

In unserer Praxis begegnen wir auch einer anderen Variante der Scheidungsregelung: die Auszahlung des anderen Partners. In diesem Fall behält einer der beiden die während aufrechter Ehe gekaufte Immobilie und leistet an den anderen eine Ausgleichszahlung. Die Berechnung dieser Ausgleichsleistung richtet sich nach dem aktuellen Wert der Immobilie. Von diesem wird eine evtl. Restschuld abgezogen und der Rest einfach durch zwei geteilt. Allerdings beobachte ich oft, dass man sich hier über den Wert der Immobilie oft nicht einig ist. Denn hier kann nur ein Gutachten eine Zahl nennen. Nach der erfolgten Zahlung wird der ausgezahlte Partner aus dem Grundbuch ausgetragen und im Falle einer Hypothek das Darlehen an den verbleibenden Partner übertragen. Letzteres kann in seltenen Fällen in eine problematische Situation münden, denn oftmals erteilen Banken nicht die notwendige Genehmigung, da der verbleibende Haus- oder Wohnungseigentümer über keine ausreichende Bonität verfügt.

6. Aus 1 wird 2: Hausumbau in zwei Einheiten

Wenn die richtigen baulichen Voraussetzungen vorliegen und Sie mit dem Ex-Parner eine halbwegs vernünftige Kommunikationsbasis haben, lohnt es sich, über einen grundlegenden Umbau der Immobilie nachzudenken. Bei dieser sogenannten Realteilung werden aus einem gemeinsamen Objekt zwei getrennte Wohneinheiten konzipiert, die als baulich abgeschlossen gelten und damit ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben. Die gesetzlichen Voraussetzungen an eine solche Realtrennung sind schnell zusammengefasst: Separate Eingänge und eine vollständige Abtrennung der Räumlichkeiten sind für eine grundbücherliche Verdingung einer solchen baulichen Änderung und der damit einhergehenden geänderten Eigentumsverhältnisse nachzuweisen. Nach Abschluss der Umbauarbeiten können Sie mit Ihrer Einheit nach Ihren persönlichen Wünschen verfahren, ohne die Erlaubnis des anderen Ehegatten einzuholen: Sowohl Verkauf als auch Vermietung oder das Bewohnen Ihres neuen Immobilienobjekts stehen Ihnen vollkommen offen.

7. Teilungsversteigerung

Ich habe in meinen 25 Jahren Maklerinnendasein leider viele Fälle erlebt, in denen der Scheidungsprozess mit einem Rosenkrieg einher geht. Da spielen die Gefühle eine große Rolle, emotionale Verletzungen verhindern nun, dass eine rationale Gesprächsbasis hergestellt werden kann. Dadurch wird auch die Teilung des Wohneigentums unnötigerweise verzögert. In einer solchen Situation können Sie die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung nutzen, die beim Amtsgericht beantragt und von diesem durchgeführt wird. Der Antrag kann einseitig erfolgen, wobei hier der andere Partner vom Amtsgericht selbstständig in Kenntnis von der anstehenden Versteigerung gesetzt wird. Dieser kann dann beim Nichteinverständnis binnen von zwei Wochen einen Einwand erheben. Diese Einwände gehören zur alltäglichen Praxis und beziehen häufig die Lebenssituation der gemeinsamen Kinder mit ein, für die ein Umzug problematisch wäre. Auch ein Einwand in Bezug auf eine sinkende Lebensqualität oder ähnliches ist durchaus denkbar. Bei Stattgabe des Einwandes tritt das Versteigerungsverfahren in eine sechsmonatige Ruhephase, nach der eine erneute Prüfung der aktuellen Verhältnisse stattfindet. Sollte hingegen dem Einwand nicht stattgegeben werden, so schreibt das Amtsgericht einen öffentlichen Aufruf zur Versteigerung aus. An der Versteigerung der Ehewohnung kann jeder Interessent teilnehmen. Auch die Ehegatten sind nicht von dem Bieterverfahren ausgeschlossen, sondern können sich nach Wunsch aktiv an diesem beteiligen. Mit einer Teilungsversteigerung gehen große finanzielle Verluste einher, da der Verkehrswert nur in den allerseltensten Fällen erzielt werden kann. Ich rate Ihnen daher immer erst den Weg über einen einvernehmlichen Verkauf. Beim Betrachten der durchschnittlichen Ergebnisse solcher Versteigerungen kann von einem Erlös in Höhe von rund 60% des eigentlichen Wertes gerechnet werden. Von diesem werden auch die Kosten für das Gerichtsverfahren und die Versteigerung abgezogen.

8. Eigentumsübertragung auf das gemeinsame Kind

Im Falle von gemeinsamen, volljährigen – und damit absolut geschäftsfähigen – Kindern, entscheiden sich manche Eheleute, die Immobilie auf diese zu übertragen. Diese Möglichkeit nimmt dem Streit seine Brisanz und verlagert den Blickwinkel der streitenden Ehegatten erneut auf das Wohl des gemeinsamen Kindes. Neben dem eigentlichen Immobilienobjekt, das danach vom Kind als grundbücherlichem Eigentümer verkauft, vermietet oder auch selbst bewohnt werden kann, gehen auch sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Immobilieneigentum auf das Kind über. Sollten Sie eine solche Option für sich in Betracht ziehen, jedoch über noch nicht mündige Kinder verfügen, lässt sich Ihr Plan trotzdem verwirklichen: Mit einer Zustimmung des Vormundschaftsgerichts lassen sich Immobilienobjekte auch auf Minderjährige rechtswirksam übertragen. Letztere Option behält das Kindeswohl im Auge und eignet sich vor allem dann, wenn man viel Wert darauf legt, seine finanziellen Angelegenheiten nach dem Scheidungsverfahren ordnen zu können und gleichzeitig möchte, dass das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleibt und sich nicht zusätzlich zur Elterntrennung auch mit Abschieden von Freunden, Schulkollegen oder anderen Familienmitgliedern herumschlagen muss.

9. Sonderfall: Erbe von Immobilienvermögen

Sollte das Immobilienobjekt durch einen Erbschaftsfall in die bereits zerrüttete Familie gelangt sein, so untersteht dieses nicht der ausgleichenden Aufteilung der gemeinsam erworbenen Vermögenswerte im Scheidungsfall. Denn der Erbe hat dieses Vermögensgut zumeist von verstorbenen Verwandten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erhalten oder durch den letzten Willen des Erblassers zugeteilt bekommen. Da es sich beim Erbe um eine persönliche Zuwendung handelt, stellt dieses kein gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen dar. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Ehegatte ausdrücklich im Testament oder einer letztwilligen Verfügung genannt worden ist – in diesem Fall fällt das geerbte Immobilienobjekt in die Aufteilungsmasse des Scheidungsverfahrens. Analog zum bereits angetretenen Erbe ist auch das vorweggenommene Erbe zu behandeln. Bei diesem wird das Erbgut ausnahmsweise bereits zu Lebzeiten des Erblassers an die Erben übertragen. Damit ist auch in diesem Fall grundsätzlich kein Ausgleich des Zugewinns vorgesehen.

10. Unser Krisengespräch

Ich biete Ihnen gerne ein Gespräch mit mir als unparteiische Dritte an. Ich empfange Sie gerne auf einen Kaffee bei uns im Büro in der Krokusstraße 93 und höre Ihnen zu. Meine Tochter und ich können Ihnen aufzeigen, welche Optionen Ihnen bei der gemeinsamen Immobilie zur Verfügung stehen, wie sich ein Wert ermitteln lässt, wie die aktuelle Marktlage ist und Ihnen vielleicht auch bei der Suche einer neuen Bleibe helfen. Schreiben Sie uns jetzt oder rufen Sie an unter Tel. 030-52 68 01 59-0.

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Zu den Autoren

LIANE FRANK ist die Gründerin des gleichnamigen Immobilienbüros in der Krokusstraße in Berlin-Rudow. Sie ist seit 40 Jahren im Berliner Süden daheim und beobachtet unseren Immobilienmarkt aus Profisicht seit mehr als 25 Jahre. 2003 stieg Tochter Melanie ins Familienunternehmen ein. Das Magazin FOCUS adelt die Frank-Frauen mit der Auszeichnung „1.000 beste Makler Deutschlands“.

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Donnerstag, 17 Mai 2018 13:16

Verkäufer Familie Welk

Frank Immobilien kann man wirklich nur weiterempfehlen. Zum ersten Mal fühlten wir uns von einer Immobilienmaklerin sehr gut, freundlich & vor allem ehrlich betreut. Bei offenen Fragen waren sie (und Frau Engel) sofort für uns da. Unser Haus wurde schnell & zu einem guten Preis verkauft. Wir sind mehr als zufrieden. Danke.

 

Dienstag, 30 Mai 2017 12:44

Verkäufer Fam. Steffenhagen

Wir wurden auf Frank Immobilien über das Neuköllner Wochenblatt aufmerksam und zwar über ein Foto von Frau Frank zusammen mit ihrer Tochter. Dieser positive Eindruck hat sich von der Kontaktaufnahme bis hin zum letztendlichen Verkauf unseres Objektes wie ein roter Faden durchgezogen. Das Frank Immobilien 2013 zu den besten 1000 Maklern Deutschlands gewählt wurde, war nur noch das i-Tüpfelchen zu unserer Wahl dieser Maklerfirma. Wir waren einfach​ nur begeistert von der Kompetenz und der Schnelligkeit des ganzen Verkaufsverfahrens. Der ganze "Verkaufsakt" von erster Kontaktaufnahme über Exposé bis hin zum Notartermin vollzog sich in weniger als 4 Wochen. ... also ich glaube, ich brauche dem Ganzen nichts mehr hinzu zu fügen. Wir würden und werden Frank Immobilien jedem, der einen guten, kompetenten Makler braucht, 100-prozentig weiterempfehlen.


Dienstag, 10 Januar 2017 12:43

Interessent über Immobilienscout24

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Tel.: (030) 52 68 01 59-0
Fax: (030) 52 68 01 59-9
E-Mail: kontakt@frank-immobilien.eu

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Liane Frank
Tel.: (030) 664 11 53

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